06.03.2012 Wer die Berichte in der Presse aufmerksam verfolgt, der kann leicht den Eindruck gewinnen, dass dieser Gemeinderat den Schwerpunkt seiner Arbeit auf den Bau der Krippenplätze legt. Die Notwendigkeit bestreitet niemand und auf die Gesetzesänderungen verweisen wir schon seit Jahren. Wir sehen das Thema aber in seiner Gesamtheit. Wichtig ist auch, dass der Kindergarten St. Katharina mit dem bisherigen offenen Konzept und mindestens zwei Gruppen erhalten bleibt. Warum sollte man auch den Standort schließen, wenn in unmittelbarer Nähe zwei neue Baugebiete für junge Familien entstehen? Nach unserem Antrag zur Geschäftsordnung wurde uns der Erhalt jetzt zugesagt, wie auch in der Presse berichtet. Ein schöner Erfolg, der zeigt, dass sich unser Einsatz gelohnt hat. Wir bedanken uns an der Stelle auch für die hilfreichen Anregungen der Elternbeiräte beider Kindergärten im Rahmen ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte. Das jetzt dringlichste Problem sehen wir in der Schulkinderbetreuung. In den Sitzungen des Gemeinderates haben wir immer darauf bestanden, dass Krippe, Mensa und Horte zeitgleich in Angriff genommen werden. Das wurde von der Versammlung mittlerweile auch so angenommen. Beruf und Familie muss vereinbar sein! Wir werden uns weiterhin für die Belange der jungen Familien einsetzten. Ihre SPD- Fraktion 13.01.2012
13.11.2012 zur Sitzung des Gemeinderates vom vom 13.12.11 stand Beschlussfassung nicht auf der Tagesordnung. Wir haben am 12.12.11 schriftlich ein Antrag zur Geschäftsordnung vorgelegt, der offene Fragen klären und abstimmen soll.
Nach
Information durch den Bürgermeister soll am Di. den 13.12.11
Beschlussfassung zum Thema Kinderbetreuung erfolgen. In diesem Fall
stellen wir den Antrag zur Geschäftsordnung, untenstehende Punkte mit in
die Beschlussfassung aufzunehmen.
- Fördermittel zur Planungen einer multifunktionalen Mensa im Bereich der Hauptschule / St. Katharina analog der Maßnahmen für St. Marien sind ebenfalls zu beantragen -
Weiterhin ist prüfen, ob als weitere Option Fördermittel zum
Umbau zweier -
Die endgültige Festlegung der Baukörper und Gruppen erfolgt erst
nach einer weiteren Tagung des erweiterten Ausschusses, wie im Protokoll
vom 06.12.11 festgelegt, anhand aktuellster
Zahlen und in Abwägung der Interessen der Elternbeiräte von St. Marien
und St. Katharina, sowie deren Leitungen und deren Träger 2.Kindergartenkinder
/ Schulkinderbetreuung:
-
Das Verteilungsverhältnis der Kindergartengruppen sollte nach Möglichkeit - Diese Vereinbarung gilt bis zur Rücknahme durch den Gemeinderat -
Die Durchführung einer geeigneten Schulkinderbetreuung ist
weiterhin sicher Wir
empfehlen darüber hinaus eine erneute Begehung auch mit dem
Jugendamtsleiter Herrn Winkler. 11.01.2012 Kinderbetreuungssituation
in Großwallstadt Krippenneubau zu Ihrer Eingabe, in der Sie die Situation der Kindertagesbetreuung in Großwallstadt darlegen, nehmen wir wie folgt Stellung. Die Kindertagesbetreuung liegt in Bayern in der Zuständigkeit der Gemeinden. Das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) verpflichtet die Gemeinden innerhalb ihres Wirkungskreises und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit ein bedarfsnotwendiges Angebot an Plätzen zur Kindertagesbetreuung für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr zu schaffen. Demnach liegt auch die Planungs- und Finanzierungsverantwortung bei den Gemeinden. Der Freistaat Bayern refinanziert die Gemeinden nach Maßgabe der relevanten Vorschriften des BayKiBiG und unterstützt die Gemeinden bei ihrer Aufgabe. Im Rahmen der kommunalen
Bedarfsplanung stellen die Gemeinden fest, wie viele Plätze getrennt Trotz Ihrer eingehenden Schilderung der bis dato beabsichtigten Maßnahmen kann seitens des Familienministeriums in Unkenntnis der exakten Verhältnisse vor Ort keine Bewertung über deren Effizienz abgegeben werden. Hierfür bitte ich um Verständnis. Über die Frage, welche Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze ergriffen werden, entscheidet die Gemeinde. Nach Ihren Schilderungen liegt in Großwallstadt noch keine endgültige Entscheidung über den konkreten Ausbau der Betreuungsplätze vor, so dass noch die Möglichkeit besteht, im Rahmen üblicher demokratischer Mitwirkungsprozesse auf den Gemeinderat argumentativ einzuwirken. Um einer Steuergeldverschwendung vorzubeugen, gibt es im Übrigen bewährte Mechanismen. Zum einen hat die Gemeinde, nachdem auch die kommunalen Haushaltsmittel nur begrenzt zur Verfügung stehen, ein Eigeninteresse an einer hinreichend gesicherten Bedarfsplanung für eine zielgerichtete Planung und Umsetzung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Großwallstadt. Zum
anderen wird im Antragsverfahren für die staatliche Investitionskostenförderung
die Bedarfsnotwendigkeit der beabsichtigten Plätze geprüft. Mit freundlichen Grüßen Dunkl |