Krippenplätze, Kindergartenstandorte und Schulkinderbetreuung


06.03.2012

Wer die Berichte in der Presse aufmerksam verfolgt, der kann leicht den Eindruck gewinnen, dass dieser Gemeinderat den Schwerpunkt seiner Arbeit auf den Bau der Krippenplätze legt. Die Notwendigkeit bestreitet niemand und auf die Gesetzesänderungen verweisen wir schon seit Jahren.

Wir sehen das Thema aber in seiner Gesamtheit. Wichtig ist auch, dass der Kindergarten St. Katharina mit dem bisherigen offenen Konzept und mindestens zwei Gruppen erhalten bleibt. Warum sollte man auch den Standort schließen, wenn in unmittelbarer Nähe zwei neue Baugebiete für junge Familien entstehen? Nach unserem Antrag zur Geschäftsordnung wurde uns der Erhalt jetzt zugesagt, wie auch in der Presse berichtet. Ein schöner Erfolg, der zeigt, dass sich unser Einsatz gelohnt hat. Wir bedanken uns an der Stelle auch für die hilfreichen Anregungen der Elternbeiräte beider Kindergärten im Rahmen ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte.

Das jetzt dringlichste Problem sehen wir in der Schulkinderbetreuung. In den Sitzungen des Gemeinderates haben wir immer darauf bestanden, dass Krippe, Mensa und Horte zeitgleich in Angriff genommen werden. Das wurde von der Versammlung mittlerweile auch so angenommen. 

Beruf und Familie muss vereinbar sein! Wir werden uns weiterhin für die Belange der jungen Familien einsetzten. 

Ihre SPD- Fraktion


13.01.2012
Das Arbeitspapier, dem letztlich in der Sitzung vom 28.02.12 geschlossen zugestimmt wurde. Erstellt wurde es in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der CSU. Verteilt an alle Beteiligten am 08.01.2012. Der Kindergartenstandort St. Katharina bleibt erhalten! 


13.11.2012
Antrag zur Geschäftsordnung 

zur Sitzung des Gemeinderates vom vom 13.12.11 stand Beschlussfassung nicht auf der Tagesordnung. Wir haben am 12.12.11 schriftlich ein Antrag zur Geschäftsordnung vorgelegt, der offene Fragen klären und abstimmen soll. 


Antrag zur Geschäftsordnung mit der Bitte um Abstimmung 
Sitzung des Gemeinderats am Di. 13.12.2012

An den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Großwallstadt
Beschlussvorlage zum Top 5 „Kindergarten“

Nach Information durch den Bürgermeister soll am Di. den 13.12.11 Beschlussfassung zum Thema Kinderbetreuung erfolgen. In diesem Fall stellen wir den Antrag zur Geschäftsordnung, untenstehende Punkte mit in die Beschlussfassung aufzunehmen.
Über die beiden Position beantragen wir getrennte Abstimmung.

  1. Baukörper:

   -      Die zeitnahe Beantragung der Fördermittel für einen 4- gruppigen Neubau in 
            St. Marien kann erfolgen

-          Fördermittel zur Planungen einer multifunktionalen Mensa im Bereich der Hauptschule / St. Katharina analog der Maßnahmen für St. Marien sind ebenfalls zu beantragen

-           Weiterhin ist prüfen, ob als weitere Option Fördermittel zum Umbau zweier 
            Zimmer in der Schule zum Hort beantragt werden können

-        Die endgültige Festlegung der Baukörper und Gruppen erfolgt erst nach einer weiteren Tagung des erweiterten Ausschusses, wie im Protokoll vom 06.12.11 festgelegt, anhand aktuellster Zahlen und in Abwägung der Interessen der Elternbeiräte von St. Marien und St. Katharina, sowie deren Leitungen und deren Träger

2.Kindergartenkinder / Schulkinderbetreuung:

   -        Der Erhalt des zweigleisigen Kindergartenmodells ist sicherzustellen

   -        Das Verteilungsverhältnis der Kindergartengruppen sollte nach Möglichkeit    
            gleich sein. 
            Starke Abweichungen sind mit dem Gemeinderat abzustimmen

   -        Diese Vereinbarung gilt bis zur Rücknahme durch den Gemeinderat

-           Die Durchführung einer geeigneten Schulkinderbetreuung ist weiterhin sicher   
            zu stellen

Wir empfehlen darüber hinaus eine erneute Begehung auch mit dem Jugendamtsleiter Herrn Winkler.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Herdt
Ellen Faust Schnabel


11.01.2012
Das Schreiben des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, das der Elternbeirat St. Katharina zur Verfügung gestellt hat.

Familie und Frauen - 80792 München

Kinderbetreuungssituation in Großwallstadt

Krippenneubau

  Sehr geehrte Damen,

zu Ihrer Eingabe, in der Sie die Situation der Kindertagesbetreuung in Großwallstadt darlegen, nehmen wir wie folgt Stellung.

Die Kindertagesbetreuung liegt in Bayern in der Zuständigkeit der Gemeinden. Das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) verpflichtet die Gemeinden innerhalb ihres Wirkungskreises und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit ein bedarfsnotwendiges Angebot an Plätzen zur Kindertagesbetreuung für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr zu schaffen. Demnach liegt auch die Planungs- und Finanzierungsverantwortung bei den Gemeinden. Der Freistaat Bayern refinanziert die Gemeinden nach Maßgabe der relevanten Vorschriften des BayKiBiG und unterstützt die Gemeinden bei ihrer Aufgabe.

Im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung stellen die Gemeinden fest, wie viele Plätze getrennt

 nach den verschiedenen Altersgruppen der Kinder benötigt werden. Sofern Plätze fehlen, besteht eine

 Handlungsverpflichtung für die Gemeinde, den Bedarf durch geeignete Maßnahmen zu decken.

Trotz Ihrer eingehenden Schilderung der bis dato beabsichtigten Maßnahmen kann seitens des Familienministeriums in Unkenntnis der exakten Verhältnisse vor Ort keine Bewertung über deren Effizienz abgegeben werden. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Über die Frage, welche Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze ergriffen werden, entscheidet die Gemeinde. Nach Ihren Schilderungen liegt in Großwallstadt noch keine endgültige Entscheidung über den konkreten Ausbau der Betreuungsplätze vor, so dass noch die Möglichkeit besteht, im Rahmen üblicher demokratischer Mitwirkungsprozesse auf den Gemeinderat argumentativ einzuwirken.

Um einer Steuergeldverschwendung vorzubeugen, gibt es im Übrigen bewährte Mechanismen. Zum einen hat die Gemeinde, nachdem auch die kommunalen Haushaltsmittel nur begrenzt zur Verfügung stehen, ein Eigeninteresse an einer hinreichend gesicherten Bedarfsplanung für eine zielgerichtete Planung und Umsetzung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Großwallstadt.

Zum anderen wird im Antragsverfahren für die staatliche Investitionskostenförderung die Bedarfsnotwendigkeit der beabsichtigten Plätze geprüft. 
Besteht keine kommunale Bedarfsplanung, oder sollte sich diese als nicht zutreffend herausstellen, wird keine staatliche Investitionskostenförderung geleistet, bzw. werden geleistete Fördermittel ggf. zurückgefordert.

Mit freundlichen Grüßen

Dunkl
Ministerialrat